Welche Vertragsarten nutzen Personaldienstleister in Berlin – und worauf sollte man achten?

KURZANTWORT

Personaldienstleister in Berlin arbeiten meist mit zwei Vertragsarten: Arbeitnehmerüberlassung und Personalvermittlung. Bei der Arbeitnehmerüberlassung bleibt das Personal beim Dienstleister angestellt und wird zeitweise an Kunden überlassen. Bei der Personalvermittlung hingegen wird Personal direkt beim Kunden eingestellt. Wichtig ist, auf eine gültige AÜG-Lizenz, transparente Bedingungen und faire Vertragsklauseln zu achten.

Tipp von unserem StaffConnect-Team: Lesen Sie die Verträge genau – besonders Haftungsfragen, Versicherungsschutz und Kündigungsfristen sollten klar geregelt sein. Unser Team steht Ihnen für alle Fragen rund um Vertragsarten und Personalüberlassung zur Verfügung.

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Welche Vertragsarten gibt es?

In der Regel unterscheiden Personaldienstleister zwischen der Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeit) und der Personalvermittlung. Erstere eignet sich für flexible, kurzfristige Einsätze, während die Vermittlung für dauerhafte Anstellungen genutzt wird. Beide Varianten haben eigene rechtliche Anforderungen und sollten in jedem Vertrag klar definiert sein.

Worauf Unternehmen achten sollten

Prüfen Sie, ob der Personaldienstleister über eine gültige AÜG-Lizenz verfügt.

Achten Sie auf klare Regelungen zu Haftung, Versicherung und Kündigungsfristen.

Vergleichen Sie Preise und Leistungen – seriöse Anbieter kommunizieren transparent.

Wir spielen in der ersten Liga der Personaldienstleister

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