Welche Vertragsarten nutzen Personaldienstleister in Berlin – und worauf sollte man achten?

Von Leon Chiosea · · Stand: August 2026Vertragsarten · Arbeitnehmerüberlassung · AÜG · Personaldienstleister Berlin

KURZANTWORT

Personaldienstleister für Event und Veranstaltungspersonal in Berlin arbeiten meist mit eine der folgenden 3 Optionen: Arbeitnehmerüberlassung, Werkverträge oder ganzheitliche Personalvermittlung. Bei der Arbeitnehmerüberlassung bleibt das Personal beim Dienstleister angestellt und wird zeitweise an Kunden überlassen und das ist die Dienstleistung. Bei einem Werkvertrag ist dies ebenfalls der Fall aber der Personaldienstleister schuldet in diesem Fall nicht das Personal sondern beispielweise eine messbar erfolgreiche Durchführung der Veranstaltung. Bei einer gänzlichen Vermittlung wird das Personal beim Kunden eingestellt und es wird eine einmalige - in der Regel sehr hohe - Vermittlungspauschale an den Dienstleister entrichtet.

Tipp von unserem StaffConnect-Team: Lies die Verträge genau – besonders Haftungsfragen, Versicherungsschutz und Kündigungsfristen sollten klar geregelt sein. Unser Team steht dir für alle Fragen rund um Vertragsarten und Personalüberlassung zur Verfügung – auch wenn du gar nicht bei uns buchst. 😉

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Ist eines besser als das andere?

Grundsätzlich: nein. Jede Art hat ihr eigenen Vorteile und Nachteile. Für den Dienstleister ist die anstrengendste Variante die Arbeitnehmerüberlassung, weil dies der Arbeitnehmerüberlassungslizenz Bedarf. Der Werkvertrag hingegen belässt Versicherung und Haftung ggf beim Dienstleister. Die Vermittlung bringt hohe Kosten und Aufwand mit sich, denn die Mitarbeiter müssen vom Kunden angestellt und beschäftigt werden.

Die wichtigsten Punkte

Arbeitnehmerüberlassung findet statt, wenn das Personal beim Dienstleister eingestellt ist und - in der Regel - auf Stundenbasis dem Kunden bereitgestellt wird. Der Punkt ist der, dass die Kerndienstleistung das bereitstellen des Personals ist.

Ein Werkvertrag kommt bei der Personaldienstleistung in der Event und Veranstaltungsbranche zustande, wenn der Aufgabenbereich klar abgegrenzt ist und man beispielweise die Organisation der Garderobe gänzlich übernimmt und dazu dann das Personal kommt.

Eine Vermittlung kommt dann zustande, wenn der Kunde langfristig eine qualifizierte Kraft in seinem Unternehmen braucht. Durch saisonale Schwankungen, Wirtschaft und personellen Engpässen bringt das aber viele Verpflichtungen für den Kunden mit sich.

Kurzfristige Arbeitnehmerüberlassung für einzelne Events

Für den rechtlichen Rahmen macht es keinen Unterschied, ob eine Überlassung zwölf Monate oder acht Stunden dauert. Das AÜG kennt keine Untergrenze: Auch ein einzelner Einsatztag ist eine Arbeitnehmerüberlassung. Die Kraft bleibt beim Verleiher angestellt, bekommt von dort ihren Lohn und ist über ihn versichert – und arbeitet an diesem einen Tag nach den Weisungen des Entleihers. Mit der Dauer ändert sich der Aufwand, nicht die Einordnung.

Drei Punkte gelten deshalb auch beim Tageseinsatz unverändert. Erstens die Erlaubnis: Sie hängt nach § 1 AÜG an der Tätigkeit, nicht an der Einsatzdauer – wer nur tageweise überlässt, braucht sie genauso wie ein Anbieter mit Jahresverträgen. Zweitens die Kennzeichnung: Der Vertrag muss die Überlassung ausdrücklich als Arbeitnehmerüberlassung bezeichnen, und die überlassene Person ist vor Beginn des Einsatzes zu benennen. Bei einem Tageseinsatz heißt das: vorher – nicht rückwirkend über den Stundenzettel. Drittens die Gleichstellung: Nach § 8 AÜG sind überlassene Kräfte grundsätzlich mit vergleichbaren Stammkräften des Entleihers gleichzustellen; abweichen kann davon nur ein Tarifvertrag, und auch das nur zeitlich begrenzt. Ohne Angaben zu vergleichbaren Stammkräften lässt sich dieser Maßstab nicht bestimmen – die Auskunft gehört deshalb zum Überlassungsvertrag dazu.

Umgekehrt laufen die Fristen, an denen sich lange Überlassungen abarbeiten, bei einem Eventeinsatz ins Leere: Die Höchstüberlassungsdauer und die Stichtage, ab denen tarifliche Abweichungen enden, wären erreicht, lange nachdem der Abbau vorbei ist. Genau deshalb ist die Überlassung bei Veranstaltungen der Regelfall und nicht eine von mehreren gleich naheliegenden Varianten: Ein Event hat einen Aufbau, einen Abend und einen Abbau, der Bedarf entsteht mit einem Datum und endet mit ihm. Wer an diesem Tag selbst einteilt – wer an der Bar steht, wer die Garderobe übernimmt, wann Pause ist –, führt das Personal fachlich. Die Überlassung ist dann keine Wunschform, sondern die zutreffende Beschreibung dessen, was ohnehin passiert.

Kurzer Vorlauf gehört zu diesen Einsätzen dazu. Von den Aufträgen, bei denen wir den Buchungszeitpunkt erfasst haben, liegen 32 % sieben Tage oder weniger vor dem Einsatztag; der Median-Vorlauf beträgt 11 Tage, der Durchschnitt 14 Tage. Der kürzeste belegte Vorlauf ist ein Tag – eine Buchung am Einsatztag selbst kommt in diesen Daten nicht vor. Kurzfristig besetzt werden vor allem Helfer, Küchenhilfe, Servicekraft, Runner und Abwaschhilfe.

Was im Stundensatz für Leihpersonal enthalten ist: Weil das Arbeitsverhältnis beim Verleiher bleibt, stecken Lohn, Sozialabgaben, Lohnfortzahlung, Urlaubsansprüche, Versicherung und die Verwaltung des Einsatzes im Stundensatz; separate Lohnnebenkosten entstehen beim Entleiher nicht. Bei uns sind das 28 €/h netto im Grundtarif und 26 €/h netto im Neukundentarif, bei einer Mindestbuchung von 5 Stunden pro Person und Tag. Dazu kommen nur Zuschläge, die der Einsatz auslöst: ab 22 Uhr +4 €/h, an gesetzlichen Feiertagen +4 €/h, Teamleitung +6 €/h – berechnet auf eine Kraft im Team, nicht auf jede Person. Bei weniger als sieben Werktagen Vorlauf kommt ein Kurzfristzuschlag hinzu. Innerhalb des Berliner S-Bahn-Rings fällt keine Fahrtpauschale an.

Dieser Abschnitt beschreibt den rechtlichen Rahmen allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung.

Welche Situation zu welcher Vertragsart passt

Die Zuordnung hängt weniger am Wunsch als am tatsächlichen Ablauf am Einsatztag. Diese drei Fälle decken fast alles ab, was in der Event- und Veranstaltungsbranche vorkommt.

Situation – typischer Ansatz
Situation Typischer Ansatz Woran du sie erkennst
Du führst das Personal selbst und gibst vor Ort Weisungen Arbeitnehmerüberlassung Deine Einsatzleitung teilt ein, verschiebt Pausen und ändert Aufgaben im Lauf des Abends – ohne dafür beim Dienstleister anzurufen.
Der Dienstleister organisiert den Ablauf und du gibst vor Ort keine Weisungen Werkvertrag Du beschreibst ein Ergebnis statt einzelner Handgriffe („die Garderobe läuft“), Einteilung und Einweisung laufen über den Dienstleister. Geschuldet ist damit ein Ergebnis, nicht die einzelne Arbeitsstunde.
Du willst die Person dauerhaft einstellen Personalvermittlung Der Bedarf reicht über den einzelnen Einsatz hinaus, und Lohn, Abgaben, Ausfall und Kündigungsrisiko würdest du künftig selbst tragen. Diesen Weg bieten wir bewusst nicht an.

Auf schmalen Bildschirmen lässt sich die Tabelle seitlich schieben. Maßgeblich ist am Ende die gelebte Praxis: Weicht der Ablauf am Eventtag von der gewählten Vertragsart ab, zählt der tatsächliche Ablauf – nicht die Überschrift auf dem Vertrag.

Quellen (Stand Juni 2026)

  1. Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)
  2. Fakten: Personal für einen Tag
  3. StaffConnect interne Datenbasis (Vertrags- & Einsatzprozesse)

Faktencheck

Häufige Fragen zu diesem Thema

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