Wie stelle ich Personal ein, das nur für einen Tag arbeiten soll?

Von Leon Chiosea, Gründer von StaffConnect · · Stand: Oktober 2026Personal für einen Tag · 70-Tage-Regel · kurzfristige Beschäftigung · Aushilfe anmelden · Berlin

Barkeeperin füllt bei einer Weihnachtsfeier Punsch in einen GetränkespenderEin Abenddie Weihnachtsfeier
Eventhelfer in Warnweste streut vor dem Gästeeingang einer Arena SalzEin TagEinlass und Wege
Servicekraft mit Sekttablett zwischen Stehtischen auf einer Silvesterfeier70 Tageim Jahr, über alle Jobs
Symbolbilder. Für einen einzelnen Einsatztag gilt fast immer die kurzfristige Beschäftigung.
KURZANTWORT

Die „klare“ Lösung ist natürlich unter der Hand (Scherz 😉). Offiziell heißt das in Deutschland fast immer: kurzfristige Beschäftigung, bekannt als „70-Tage-Regel“. Klingt nach Bürokratie, ist aber der Standard, wenn jemand nur für ein Event einspringt: höchstens drei Monate oder 70 Arbeitstage im Jahr, gezählt über alle Arbeitgeber, ohne Sozialversicherungsbeiträge. Null Aufwand ist es trotzdem nicht. Nachweis, Anmeldung, Zeiterfassung, Umlagen, Unfallversicherung und Lohnsteuer bleiben bei dir.[1][2]

  • Zeitgrenze3 Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr, alle Arbeitgeber zusammen
  • Abgabenkeine Sozialversicherung, aber Umlagen ab 0,37 % und Unfallversicherung
  • Lohnsteuernach Steuerklasse oder pauschal 25 %, wenn die Bedingungen passen
  • Mindestlohn13,90 € je Stunde, ab 1.1.2027 14,60 €

Wenn du dir das sparen willst: Wir stellen die Leute an und liefern dir Eventhelfer in Berlin inklusive Briefing, Abwicklung und Ersatz, ab 5 Stunden je Person.

Die 70-Tage-Regel: Es zählt die Zeit, nicht das Geld

Wenn du jemanden nur für einen Tag brauchst, für Service, Bar, Garderobe, Einlass oder Auf- und Abbau, landest du fast automatisch hier. Kurzfristig ist eine Beschäftigung, die von vornherein auf höchstens drei Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr begrenzt ist und nur gelegentlich vorkommt. Wie viel die Person verdient, spielt dabei keine Rolle.[1]

Der Haken: Die 70 Tage zählen pro Person über alle Arbeitgeber, nicht nur bei dir.[2] Probier es aus: Wie viele Tage hat deine Aushilfe dieses Jahr schon woanders kurzfristig gearbeitet?

Tage bei anderen Arbeitgebern in diesem Jahr

Tag 1 von 70. Dein Eventtag ist eine kurzfristige Beschäftigung, solange es bei gelegentlichen Einsätzen bleibt.

Tag 26 von 70. Weiterhin kurzfristig. Die Messetage bei der anderen Firma zählen mit, reichen aber noch lange nicht.

Tag 70 von 70. Gerade noch kurzfristig. Wer sie nach dir einstellt, kann die Regel für dieses Jahr vergessen.

Tag 75. Dein Eventtag ist nicht mehr kurzfristig. Dann gelten die Regeln für einen Minijob oder eine normale Beschäftigung, mit Sozialabgaben.

Deshalb gehört die Frage „Wie viele Tage hast du dieses Jahr schon kurzfristig gearbeitet?“ in jede Einstellung, und die Antwort schriftlich in die Akte.

Du jobbst selbst als Aushilfe? Was dir netto bleibt und ob es bei dir als kurzfristige Beschäftigung geht, zeigt unser Rechner für kurzfristige Beschäftigung.

Minijob oder kurzfristige Beschäftigung?

Beide heißen „geringfügige Beschäftigung“ und werden ständig verwechselt. Der Unterschied entscheidet über die Abgaben.[1][2]

Kommt die Person regelmäßig oder nur ab und zu?

Regelmäßig

Servicekraft deckt in einem Restaurant Tische mit weißen Tischdecken ein

Minijob

603 € im Monat (2026)633 € ab 2027

Hier zählt das Geld: Die Person darf jede Woche kommen, solange sie unter der Verdienstgrenze bleibt. Du zahlst Pauschalabgaben an die Minijob-Zentrale.

Ab und zu, zum Beispiel ein Event

Servicekraft schenkt bei einer Weihnachtsfeier Glühwein aus einem Kessel aus

Kurzfristige Beschäftigung

70 Tage im Jahrkeine Verdienstgrenze

Hier zählt die Zeit: Der Verdienst ist egal, dafür ist die Beschäftigung von vornherein begrenzt. Keine Sozialversicherung, Umlagen und Unfallversicherung bleiben.

Für einen einzelnen Eventtag ist fast immer die kurzfristige Beschäftigung der passende Weg. Die Verdienstgrenze des Minijobs ergibt sich aus dem Mindestlohn mal 130, geteilt durch drei.[1]

Berufsmäßigkeit: der Punkt, an dem die Regel kippt

Die Falle, die in der Praxis am häufigsten übersehen wird: Ist die Arbeit für die Person nicht nur ein Nebenbei, sondern wirtschaftlich wichtig, gilt sie als berufsmäßig. Liegt der Verdienst dann über der Geringfügigkeitsgrenze von 603 € im Monat, wird die Beschäftigung trotz weniger Tage sozialversicherungspflichtig. Rückwirkend, mit den Beiträgen bei dir.[1][3] Tippe auf eine Karte.

Deshalb fragen seriöse Arbeitgeber vor dem Einsatz den Status ab und dokumentieren ihn. Die Beurteilung zu Beginn der Beschäftigung ist deine Aufgabe als Arbeitgeber, Grundlage sind die Geringfügigkeits-Richtlinien.[2][3]

Deine Pflichten vor, am und nach dem Einsatztag

Menschen findest du schnell, in Berlin wollen genug Leute arbeiten. Schwierig wird es bei der sauberen Abwicklung. Ein Arbeitsvertrag kann zwar mündlich zustande kommen, ein paar Dinge brauchen trotzdem Papier, und manche müssen vor der ersten Minute erledigt sein.

  1. Status abfragenvorher

    Studium, Rente, arbeitsuchend? Und wie viele kurzfristige Tage hatte die Person dieses Jahr schon? Antworten schriftlich festhalten.[2]

  2. Nachweisspätestens am ersten Tag

    Name, Lohn und Arbeitszeit schriftlich aushändigen. Textform geht auch, wenn die Person den Empfang bestätigt.[6]

  3. Anmeldenvor Arbeitsbeginn

    Kurzfristig Beschäftigte meldest du bei der Minijob-Zentrale an. In Gastgewerbe, Messebau und Sicherheitsgewerbe kommt eine Sofortmeldung spätestens bei Arbeitsbeginn dazu.[5]

  4. Ausweis und Briefingam Einsatztag

    In diesen Branchen muss die Person ihren Ausweis dabeihaben. Dazu klare Ansagen: Aufgabe, Dresscode, Ansprechpartner, Timing.[5]

  5. Arbeitszeitbinnen 7 Tagen

    Beginn, Ende und Dauer aufschreiben und zwei Jahre aufbewahren.[7]

  6. Abrechnendanach

    Mindestens Mindestlohn zahlen, Umlagen an die Minijob-Zentrale, Beitrag an die Berufsgenossenschaft, Lohnsteuer ans Finanzamt.[2]

„Ist ja nur ein Tag“ ist genau der Satz, der später unnötig Zeit kostet, wenn jemand ausfällt, sich verletzt oder es Streit über Stunden gibt.

Abgaben: sozialversicherungsfrei heißt nicht null

Die Aushilfe selbst zahlt bei einer kurzfristigen Beschäftigung keine Sozialabgaben. Bei dir als Arbeitgeber bleiben ein paar Posten, gewerbliche Sätze 2026:[2]

  • Sozialversicherung: 0 %

    Keine Beiträge zu Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, weder für dich noch für die Aushilfe.

  • Umlage U1: entfällt meist

    Normal 0,8 %. Soll die Beschäftigung höchstens vier Wochen dauern, wird für sie keine U1 berechnet, also auch nicht für deinen Eventtag.[4]

  • Umlage U2: 0,22 %

    Ausgleich für Mutterschaft, an die Minijob-Zentrale.

  • Insolvenzgeldumlage: 0,15 %

    Ebenfalls an die Minijob-Zentrale. Privathaushalte sind davon befreit.

  • Unfallversicherung

    Individueller Beitrag an deinen Unfallversicherungsträger, für Gastronomie die Berufsgenossenschaft. Gerade bei Events: viel Bewegung, viel Risiko.

  • Lohnsteuer

    Nach Steuerklasse oder pauschal 25 % plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Pauschal geht nur bei höchstens 18 Tagen am Stück, im Schnitt höchstens 150 € am Tag und 19 € je Stunde.[8]

Was eine Stunde wirklich kostet

Rechnen wir ehrlich. Eine Aushilfe zum Mindestlohn, die du selbst anstellst, gegen eine Kraft, die du bei uns buchst. Wähle, wie die Lohnsteuer läuft.

Lohnsteuer

Selbst angestelltzum Mindestlohn

13,95 € je Stunde · 6 Stunden: 83,71 € plus Unfallversicherung und deine Zeit

17,62 € je Stunde · 6 Stunden: 105,71 € plus Unfallversicherung und deine Zeit

Bei uns gebuchtalles drin

28 € je Stunde zzgl. MwSt. · 6 Stunden: 168 € (199,92 € inkl. MwSt.), mit Suche, Vertrag, Anmeldung, Versicherung, Briefing, Abrechnung und Ersatz

Rechenweg: 13,90 € Mindestlohn + 0,37 % Umlagen (U2 und Insolvenzgeld, U1 entfällt bis vier Wochen) = 13,95 €. Pauschal kommen 25 % Lohnsteuer und 5,5 % Soli darauf dazu, ohne Kirchensteuer = 17,62 €. Die Unfallversicherung hängt von der Berufsgenossenschaft ab und ist nicht eingerechnet. Der Mindestlohn ist die Untergrenze, ab 1.1.2027 sind es 14,60 €.[2][9]

Selbst einstellen oder buchen: Wer macht was?

Eine Servicekraft für sechs Stunden: selbst einstellen oder über StaffConnect buchen
AufgabeSelbst einstellenÜber uns buchen
Suche und Auswahldeine Zeit: Anzeige, Nachrichten, Absageninklusive
Status und 70 TageFragebogen, Unterschrift, Aktemachen wir, mit Zähler im Profil jeder Kraft
Nachweis und AnmeldungEinseiter, Minijob-Zentrale, je nach Branche Sofortmeldunginklusive
Briefingdeine Zeitdigital, vor dem Einsatz
Zeiten und AbrechnungZeiten aufschreiben, Lohnabrechnung, Umlagen, Steuerdigitaler Stundenzettel, eine Rechnung
Wenn jemand ausfälltdein ProblemErsatz enthalten
Kosten für 6 Stundenab 83,71 € zum Mindestlohn, plus Unfallversicherung und deine Zeit168 € zzgl. MwSt. · 199,92 € inkl. MwSt.

Die ehrliche Bilanz: Bei einer Person für einen Tag kommst du selbst günstiger weg, wenn du deine eigene Zeit nicht mitrechnest und das Ausfallrisiko trägst. Je mehr Leute und je öfter, desto mehr frisst der Papierkram die Ersparnis. Den ganzen Vergleich haben wir unter Agentur buchen oder selbst suchen? aufgeschrieben.

So machen wir es bei unseren Kräften

Wir stellen jede Kraft selbst an und erledigen den ganzen Ablauf von oben für jede einzelne Schicht. Du buchst sie dann als Arbeitnehmerüberlassung oder Werkvertrag und bekommst eine Rechnung.

  • „X von 70“ im ProfilJede Kraft sieht im eigenen Profil ihre Einsatztage des Jahres, gearbeitete und eingeplante, dazu die Tage bei anderen Arbeitgebern nach eigener Angabe. Eine Ampel warnt vor der Grenze.
  • Monatliche AbfrageBei der ersten Bewerbung im Monat bestätigt jede Kraft ihre Steuerangaben und ihre Tage bei anderen Arbeitgebern. Wegklicken geht nicht.
  • Status beim OnboardingStudium, Rente, andere Jobs, Steuerklasse: Wir fragen es strukturiert ab, bevor jemand zum ersten Mal arbeitet. Hinterher kann das niemand mehr reparieren.
  • Vertrag vor der ersten SchichtDer Arbeitsvertrag wird digital unterschrieben, sobald die Kraft eingeteilt ist, und liegt vor dem ersten Einsatz vor.
  • Zeiten digitalDie Kraft trägt ihre Zeiten im Portal ein, du unterschreibst den Stundenzettel digital. Abgerechnet wird, was dort steht.
76 %unserer Kräfte kamen 2026 bisher auf höchstens 5 Einsatztage bei uns
  • höchstens 10 Einsatztage87 %
  • höchstens 20 Einsatztage97 %
  • unserer Projekte dauern nur einen Tag73 %

29 von 70Tagen ist der höchste Stand einer Kraft bei uns in diesem Jahr

0 %unserer Kräfte liegen bei uns über 35 Einsatztagen

Eigene Auswertung unserer Einsätze vom 01.01. bis 08.10.2026, gezählt sind Kalendertage mit mindestens einem Einsatz bei uns, ohne stornierte Aufträge. Projekte: zusammengehörige Aufträge eines Kunden vom 09.10.2025 bis 08.10.2026. Tage bei anderen Arbeitgebern kommen im Profil der Kraft dazu.

Wann braucht man 1-Tages-Personal? (Berlin-Edition)

Das sind die typischen „Wir brauchen morgen noch zwei Leute“-Momente. Und ja, genau da wird es oft unangenehm, Freunde einzuspannen.

  • Hochzeiten und private Feiern

    Service, Bar und Abräumen, ohne dass dein Freundeskreis plötzlich „Personal“ ist. Mehr unter Personal für die Geburtstagsfeier.

  • Sommerfeste und Firmenfeiern

    Einlass, Garderobe, Drinks: ein Tag, aber hoher Anspruch.

  • Messen, Roadshows, Pop-ups

    Hostess, Infocounter, Promo: oft kurzfristig, oft unter Zeitdruck.

  • Weihnachtsfeiern und Gala

    Dresscode, Timing, Auftreten: „mal eben“ ist hier selten gut. Für Servicekräfte an einem einzelnen Abend ist das im Dezember der häufigste Anlass.

Mini-Checkliste, wenn du es selbst machst

Hak ab, was erledigt ist.

Häufige Fragen zu Personal für einen Tag

Muss ich eine Aushilfe für einen einzigen Tag anmelden?

Ja. Auch eine kurzfristige Beschäftigung meldest du bei der Minijob-Zentrale an. Bist du im Gastgewerbe, im Messebau oder im Sicherheitsgewerbe tätig, kommt eine Sofortmeldung spätestens bei Arbeitsbeginn dazu. Kurzfristig heißt nicht unsichtbar.

Welche Abgaben zahle ich für eine kurzfristige Aushilfe?

Keine Sozialversicherungsbeiträge. Gewerbliche Arbeitgeber zahlen 2026 die Umlage U2 mit 0,22 % und die Insolvenzgeldumlage mit 0,15 %, die U1 entfällt bei Beschäftigungen bis vier Wochen. Dazu kommen der Beitrag zur Unfallversicherung und die Lohnsteuer.

Darf ich die Lohnsteuer pauschal mit 25 % abführen?

Nur unter Bedingungen: gelegentlich, höchstens 18 zusammenhängende Arbeitstage, im Schnitt höchstens 150 € je Arbeitstag und höchstens 19 € je Stunde. Dazu kommen Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Sonst läuft die Steuer über die Steuerklasse der Aushilfe.

Zählen Arbeitstage bei anderen Arbeitgebern mit?

Ja. Alle kurzfristigen Beschäftigungen eines Kalenderjahres werden zusammengerechnet, die Grenze von drei Monaten oder 70 Arbeitstagen gilt für alle zusammen. Frag deshalb vorher nach und lass dir die Antwort unterschreiben.

Reicht ein mündlicher Vertrag?

Der Vertrag selbst kann mündlich zustande kommen. Name, Lohn und Arbeitszeit musst du der Aushilfe aber spätestens am ersten Arbeitstag schriftlich aushändigen, in Textform nur mit Empfangsbestätigung. Ein kurzer Einseiter erspart beiden Seiten Streit.

Was ist günstiger: selbst einstellen oder buchen?

Direkt gerechnet ist selbst einstellen günstiger: Sechs Stunden zum Mindestlohn kosten ab 83,71 € plus Unfallversicherung, bei uns 168 € zzgl. MwSt. Bei uns sind Suche, Vertrag, Anmeldung, Briefing, Abrechnung und Ersatz drin, beim Selbermachen deine Zeit und dein Ausfallrisiko.

Verkäuferin räumt an einem Merch-Stand T-Shirts ins Regal, vorne ein Kartenterminal
Pop-up für einen Tag: Auch hier gilt die 70-Tage-Regel, oder du buchst.
DIE ENTSPANNTE LÖSUNG

Wenn du regelmäßig Peaks hast, Sommer, Q4, Messezeiten, oder einfach keinen Bock auf Lohn- und Meldethemen: StaffConnect ist genau dafür gebaut. Du gibst uns Einsatz und Briefing, wir liefern Personal und Abwicklung. Preis checken oder kurz anrufen, kostet beides nichts.

Berlin, für Berlin. Punkt.

Quellen (abgerufen am 09.10.2026)

  1. Sozialgesetzbuch IV: § 8 – geringfügige Beschäftigung, drei Monate oder 70 Arbeitstage, Geringfügigkeitsgrenze.
  2. Minijob-Zentrale: Die kurzfristige Beschäftigung (Zusammenrechnung, 603 € 2026, berufsmäßige Beschäftigung) und Abgaben & Steuern (U1 0,8 %, U2 0,22 %, Insolvenzgeldumlage 0,15 %).
  3. Deutsche Rentenversicherung: Berufsmäßigkeit einer kurzfristigen Beschäftigung.
  4. Aufwendungsausgleichsgesetz: § 7 Abs. 2 – keine U1 für Beschäftigungen bis vier Wochen.
  5. Sofortmeldung und Ausweispflicht: § 28a Abs. 4 SGB IV und § 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz.
  6. Nachweisgesetz: § 2 – Niederschrift spätestens am ersten Arbeitstag, Textform mit Empfangsnachweis.
  7. Mindestlohngesetz: § 17 – Arbeitszeit binnen sieben Tagen aufzeichnen, zwei Jahre aufbewahren.
  8. Einkommensteuergesetz: § 40a – Pauschalsteuer 25 % für kurzfristig Beschäftigte und ihre Grenzen.
  9. Bundesregierung: Mindestlohn 2026 auf 13,90 Euro erhöht – ab 1.1.2027 14,60 €.
  10. StaffConnect: eigene Auswertung der Einsatz- und Auftragsdaten (Zeiträume am Datenkasten) und Preise und Konditionen.

Allgemeine Information, Stand Oktober 2026, keine Rechts- oder Steuerberatung.

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