Kurzfristige Beschäftigung: Rechner für Netto, Steuern und 70 Tage

Von Leon Chiosea, Gründer von StaffConnect · · aktualisiert · Rechtsstand 2026Kurzfristige Beschäftigung Rechner · Lohnsteuer · Steuerklasse 1 und 6 · 70-Tage-Regel · Ferienjob · Studentenjob

Darfst du kurzfristig arbeiten, was bleibt dir netto, und was holst du dir zurück? Ein paar Klicks, ohne Tippen: erst deine Lage, dann dein Plan und deine Zahlen. Die Lohnsteuer kommt aus der amtlichen Formel des Finanzministeriums.

  • Rechtsstand 2026
  • Steuerklasse errechnet
  • Grenze 603 € im Monat
  • Lohnsteuer auf den Cent
Was machst du gerade hauptsächlich?

Davon hängt ab, ob du kurzfristig arbeiten darfst und welche Steuerklasse du bekommst.

Was genau?

Wer lernt, arbeitet nebenher fast immer nicht berufsmäßig. Das ist gut für dich.

Hast du neben dem Studium schon einen Job?

Ein zweiter Job mit Lohnsteuer ändert deine Steuerklasse.

Wie viel verdienst du dort ungefähr im Monat?

Brutto, also vor Abzügen. Damit rechnen wir aus, was du zurückbekommst.

Was kommt nach der Schule?

Das entscheidet, ob dein Job bis dahin als berufsmäßig gilt.

Was für ein Job ist das?

Ein Hauptjob mit Lohnsteuer behält deine Steuerklasse, der kurzfristige Job läuft dann über Klasse VI.

Wie viel verdienst du dort ungefähr im Monat?

Brutto, also vor Abzügen. Damit rechnen wir aus, ob etwas zurückkommt.

Wie hoch ist deine Ausbildungsvergütung?

Brutto im Monat. Damit rechnen wir aus, was du zurückbekommst.

Was trifft am ehesten zu?

Ohne Job gilt ein kurzfristiger Job über 603 € oft als berufsmäßig. Darunter geht es immer.

Welche Rente bekommst du?

Mit voller Altersrente arbeitest du nie berufsmäßig.

Wie viel willst du mit dem kurzfristigen Job verdienen?

Unter 603 € im Monat geht es immer. Darüber kommt es auf deine Lage an.

Warum ist die Grenze so wichtig?

Gemeint ist der Schnitt pro Monat, nur mit dem kurzfristigen Job. Unter 603 € darfst du kurzfristig arbeiten, egal was du sonst machst. Darüber kommt es darauf an, ob du berufsmäßig arbeitest, also von solchen Jobs lebst.

Wie viel willst du arbeiten?

Grob reicht. Daraus rechnen wir deinen Schnitt pro Monat.

20 von 70

Mindestens 5 Tage, damit du über 603 € im Monat kommst.

16,00 €

Mindestlohn 2026: 13,90 €. Bei uns: 16 €.

8 Std.

Höchstens 10 Stunden am Tag erlaubt das Arbeitszeitgesetz.

1 Monat

Bis Jahresende sind es noch 3 Monate, der laufende zählt mit.

20 Tage × 8 Std. × 16,00 € = 2.560 € brutto in einem Monat.

Zum Schluss zwei kurze Fragen

Damit stimmt die Lohnsteuer. Deine Steuerklasse rechnen wir selbst aus.

Bist du verheiratet oder alleinerziehend?

Zahlst du Kirchensteuer?

I
Deine Steuerklasse in diesem Job Das ist dein einziger Job mit Lohnsteuer, also gilt Klasse I mit Grundfreibetrag.
Hat dir der Rechner geholfen?
KURZANTWORT

Kurzfristig beschäftigt heißt: höchstens drei Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr, keine Sozialabgaben, Lohnsteuer nach deiner Steuerklasse. In Klasse I bleibt die Lohnsteuer 2026 bis 1.135,16 € im Monat bei null, in Klasse VI geht ab dem ersten Euro etwas ab. Zu viel einbehaltene Lohnsteuer holst du dir mit der Steuererklärung zurück. Verdienst du im Schnitt mehr als 603 € im Monat, darfst du außerdem nicht berufsmäßig arbeiten: Studium, Schule, Rente oder ein anderer Job passen, arbeitsuchend gemeldet passt nicht.[1][3]

Steuern bei kurzfristiger Beschäftigung: nach Steuerklasse oder pauschal

Kurzfristig heißt nicht steuerfrei. Lohnsteuer fällt an, und für die gibt es zwei Wege. Welchen er nimmt, entscheidet der Arbeitgeber, nicht du.[4]

Nach Steuerklasse

Der Normalfall. Das Lohnbüro rechnet mit deinen Daten zur Steuer-ID: Klasse I, wenn es dein einziger Job mit Lohnsteuer ist, Klasse VI neben einem Hauptjob. Zu viel einbehaltene Steuer kommt mit der Steuererklärung zurück.

  • Erstattung möglich
  • so rechnen wir

Pauschal mit 25 %

Nur wenn alles passt: höchstens 18 Arbeitstage am Stück, höchstens 150 € pro Arbeitstag und 19 € pro Stunde. Dazu kommen 5,5 % Soli auf die Steuer und gegebenenfalls Kirchensteuer. Der Arbeitgeber zahlt sie, darf sie aber auf dich abwälzen. Dieser Lohn taucht in deiner Steuererklärung nicht auf.

  • keine Erstattung

Ein Eventtag mit 120 € brutto, Vertrag nur für diesen Tag, ohne Kirchensteuer:

21,74 €Klasse I. Kommt meist komplett zurück.
38,65 €Klasse VI. Abgerechnet wird in der Steuererklärung.
31,65 €Pauschal mit Soli, auf dich abgewälzt. Endgültig weg.

Pauschal ist also billiger als Klasse VI, aber endgültig. Klasse I kostet am Tag mehr, bringt dir das Geld aber oft komplett zurück. Bei StaffConnect rechnen wir immer nach Steuerklasse ab.

Steuerklasse 1 oder 6? Das entscheidet dein anderer Job

Steuerklasse I bekommt dein erstes Arbeitsverhältnis, jedes weitere läuft über VI. Welches das erste ist, sagst du dem Arbeitgeber, es hängt nicht daran, wer mehr zahlt. Ein Minijob, der pauschal über die Minijob-Zentrale läuft, belegt keine Steuerklasse: Wer nebenher nur minijobbt, ist im kurzfristigen Job trotzdem in Klasse I. Gleiches gilt für die gesetzliche Rente. Klasse VI klingt nach Strafe, ist aber nur Vorkasse: Ohne Grundfreibetrag wird mehr einbehalten, abgerechnet wird erst in der Steuererklärung.[3][4]

Lohnsteuer pro Monat 2026, Monatstabelle, ohne Kirchensteuer und Kinderfreibeträge. Soli fällt bei diesen Beträgen nicht an. Gerechnet mit dem amtlichen Programmablaufplan.
Monatslohn bruttoKlasse IKlasse VI
603 €0,00 €84,41 €
950 €0,00 €133,00 €
1.400 €44,83 €259,58 €
2.000 €188,25 €511,58 €
2.560 €338,58 €728,16 €

In Klasse I bleibt die Lohnsteuer bis 1.135,16 € im Monat bei null. Läuft dein Vertrag nur für einzelne Einsatztage, rechnet das Lohnbüro mit der Tagestabelle, und die greift schon ab 37,89 € am Tag. Darum wirkt die erste Abrechnung nach ein paar Eventtagen oft wie ein Schock.

Lohnsteuer zurück: So holst du dir das Geld nach dem Ferienjob

Das Lohnbüro rechnet so, als würdest du das ganze Jahr so verdienen. Arbeitest du nur zwei Monate, wird zu viel einbehalten. Mit der Steuererklärung bekommst du es zurück. Sie ist freiwillig, wenn du nur einen Arbeitgeber gleichzeitig hattest, und du hast vier Jahre Zeit dafür. Pflicht wird sie, wenn du gleichzeitig zwei Arbeitgeber hattest, also mit Klasse VI.[5]

2 × 2.000 €Ferienjob im Studium, Juli und August, Klasse I
376,50 €Lohnsteuer einbehalten, 188,25 € pro Monat
376,50 €kommt zurück, weil 4.000 € im Jahr unter dem Grundfreibetrag von 12.348 € liegen
  • Dein Arbeitgeber schickt die Lohnsteuerbescheinigung elektronisch ans Finanzamt, bis Ende Februar des Folgejahres.
  • Du machst die Steuererklärung, zum Beispiel kostenlos über ELSTER. Für Lohn ist die Anlage N.
  • Das Finanzamt rechnet dein ganzes Jahr und überweist dir, was zu viel einbehalten wurde.

Mit Klasse VI neben einem Hauptjob hängt es von deinem Hauptlohn ab. Derselbe Ferienmonat mit 2.560 € brutto, 728,16 € Lohnsteuer einbehalten:

≈ 609 €kommen zurück, neben einem Werkstudentenjob mit rund 1.250 € im Monat
≈ 45 €Nachzahlung neben einem Vollzeitjob mit rund 3.700 €, weil dein Steuersatz dort höher ist
PflichtMit zwei Jobs gleichzeitig musst du die Steuererklärung abgeben

Pauschal versteuerter Lohn bleibt dabei außen vor: Es gibt nichts zurück, aber auch nichts nach.[4]

Sozialversicherung: null Abzüge, aber auch null Schutz

Eine kurzfristige Beschäftigung ist in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung frei. Von deinem Brutto geht dafür nichts ab. Die Kehrseite: Dieser Job bringt dir keine Rentenpunkte und keine Krankenversicherung.[1][2]

  • Krankenversicherungbrauchst du woanders: Familie, studentische Versicherung oder Hauptjob. Seit 2022 muss der Arbeitgeber bei der Anmeldung angeben, wie du versichert bist.
  • Unfallversichertbist du bei der Arbeit trotzdem. Das zahlt der Arbeitgeber, ebenso die kleinen Umlagen. Von deinem Lohn geht dafür nichts ab.
  • Familienversicherungbleibt: Lohn aus einer kurzfristigen Beschäftigung gilt als unregelmäßig und zählt nicht zum Gesamteinkommen.[7]
  • Kindergeldbleibt auch nach der ersten Ausbildung, eine kurzfristige Beschäftigung zählt als geringfügig.[6]
  • BAföGbleibt bis 603 € im Monat anrechnungsfrei, gerechnet über den Bewilligungszeitraum.[8]

Die 70-Tage-Regel: So wird gezählt

  • Drei Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr, die beiden Grenzen sind gleichwertig. Die alte Regel mit der Fünf-Tage-Woche gibt es nicht mehr.[1]
  • Alle kurzfristigen Jobs des Jahres zählen zusammen, auch bei anderen Arbeitgebern. Minijob und Hauptjob zählen nicht mit.[2]
  • Eine Nachtschicht über Mitternacht ist ein Arbeitstag, zwei Jobs am selben Tag auch. Bezahlte Urlaubstage zählen mit.
  • Einsätze über eine Rahmenvereinbarung gehen bis zu einem Jahr. Ein fester Rhythmus auf Dauer, etwa jeden Samstag, ist keine Aushilfe mehr.
  • Wird absehbar, dass es mehr wird, endet die kurzfristige Beschäftigung ab diesem Tag. Was davor lag, bleibt kurzfristig.
  • Nur in der Landwirtschaft gelten seit 2026 15 Wochen oder 90 Arbeitstage, für Gastro und Events nicht.[1]

Du stellst selbst Aushilfen ein? Dann lies Personal für einen Tag einstellen, dort steht die Seite des Arbeitgebers.

Wer darf kurzfristig arbeiten? Deine Lage im Überblick

Entscheidend ist, ob du berufsmäßig arbeitest, also von solchen Jobs lebst. Geprüft wird das nur, wenn du im Schnitt mehr als 603 € im Monat verdienst. Die Grenze gilt auch im angebrochenen Monat voll.[1]

Nach den Geringfügigkeits-Richtlinien 2026. „Bis 603 €“ heißt: Darüber gilt die Arbeit als berufsmäßig und ist nicht mehr kurzfristig.
Deine LageKurzfristig?SteuerklasseDarauf achten
Studium, StudentenjobjaIFamilienversicherung und BAföG bis 603 € bleiben
Schule, FerienjobjaIMindestlohn erst ab 18 oder mit Berufsabschluss
Nach dem Abi, vor dem StudiumjaIgilt als gelegentlich
Vor Ausbildung, FSJ, Bufdi, Wehrdienstbis 603 €Igilt als berufsmäßig
Neben Vollzeit- oder TeilzeitjobjaVInicht beim selben Arbeitgeber
Neben MinijobjaIMinijob zählt nicht zu den 70 Tagen
Neben WerkstudentenjobjaVI20-Stunden-Grenze im Semester
Neben AusbildungjaVInicht beim Ausbildungsbetrieb
Volle AltersrentejaIRente zählt in der Steuererklärung mit
Teil- oder Erwerbsminderungsrentewird geprüftIHinzuverdienst vorher klären
Haushalt und FamiliejaI oder III–Vgilt als nicht berufsmäßig
Arbeitsuchend, Arbeitslosengeld, Grundsicherungsgeldbis 603 €Iwird angerechnet, vorher melden
Elternzeit, unbezahlter Urlaubbis 603 €meist VIElterngeld: höchstens 32 Stunden pro Woche
Selbständig im HauptberufjaIGewinn zählt in der Steuererklärung mit

Studierst du mit Visum aus einem Land außerhalb der EU, kommt eine zweite Grenze dazu: 140 ganze oder 280 halbe Arbeitstage im Jahr, alle Jobs zusammen.[14]

Neu 2026 und 2027: Was sich für dich ändert

  • seit 01.01.2026 · LohnsteuerMehr Lohnsteuer bei gleichem LohnDie Mindestvorsorgepauschale ist weg. Wer keine Sozialabgaben zahlt, bekommt dafür seit 2026 keinen Abzug mehr in der Lohnsteuer. Bei 1.400 € im Monat in Klasse I steigt die Lohnsteuer von 19,75 € auf 44,83 €, bei 2.000 € in Klasse VI von 451,75 € auf 511,58 €. Zurück kommt es in der Steuererklärung wie bisher.[9][3]
  • seit 01.01.2026 · Mindestlohn13,90 €, ab 2027 14,60 €Die Minijob-Grenze wächst mit: 603 € in 2026, 633 € ab 2027. Genau diese Grenze entscheidet auch, ob die Berufsmäßigkeit geprüft wird.[10][1]
  • seit 01.01.2026 · Landwirtschaft90 Tage, aber nur auf dem FeldFür landwirtschaftliche Betriebe gelten 15 Wochen oder 90 Arbeitstage. Für Gastro, Events und alles andere bleibt es bei drei Monaten oder 70 Tagen.[1]
  • seit 2026 · AktivrenteGilt nicht für kurzfristige JobsBis 2.000 € im Monat steuerfrei für alle, die nach der Regelaltersgrenze weiterarbeiten, aber nur in Jobs mit Rentenbeiträgen. Minijobs schließt das Finanzministerium aus, und kurzfristige Jobs zahlen ebenfalls keine Rentenbeiträge.[11]
  • seit 01.07.2026 · GrundsicherungsgeldNeuer Name, gleiche RegelDas Bürgergeld heißt jetzt Grundsicherungsgeld. Wer arbeitsuchend gemeldet ist, arbeitet weiter berufsmäßig, kurzfristig geht dann nur bis 603 € im Monat.[1]
  • geplant für 2027 · EntwurfWeniger Lohnsteuer in SichtGrundfreibetrag 12.564 €, Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.430 € statt 1.230 €. Das Kabinett hat den Entwurf am 02.09.2026 beschlossen, Bundestag und Bundesrat noch nicht.[12]

Wie viele Menschen das betrifft? Die Bundesagentur für Arbeit zählte am 31.12.2025 rund 0,14 Millionen kurzfristig Beschäftigte, davon 0,04 Millionen im Nebenjob. Der Stichtag liegt im Winter, mitten in der Ferienjob-Pause.[13]

Aus unserer Praxis: So viel arbeiten unsere Aushilfen wirklich

Die 70 Tage klingen knapp, sind es für die meisten aber nicht. Rund 45 % unserer Aushilfen studieren, und die allermeisten arbeiten bei uns ein paar Abende im Jahr.[15]

73 %unserer Aushilfen kommen 2026 auf höchstens 5 Einsatztage bei uns
  • höchstens 10 Einsatztage bei uns87 %
  • höchstens 20 Einsatztage bei uns96 %
  • arbeiten zusätzlich kurzfristig woanders46 %
  • der Monate liegen bei uns über 603 €5 %

7 von 70Tagen braucht eine Aushilfe im Mittel, alle Arbeitgeber zusammen

13 %der Monats-Checks melden eine Änderung zum Vormonat

Eigene Auswertung aller Aushilfen mit Einsatz 2026 bis 09.10.2026, eingeplante Einsätze eingerechnet. Tage bei anderen Arbeitgebern nach eigener Angabe. Monats-Checks seit August 2026. Kleine Basis, Werte gerundet. Mittel: Median.

Rund die Hälfte unserer Aushilfen rechnen wir in Klasse VI ab, weil nebenher ein Hauptjob, eine Ausbildung oder ein Werkstudentenjob läuft. Und weil sich Lagen ändern, fragen wir jeden Monat nach: Exmatrikulation im März, neuer Hauptjob im Juni, ein Ferienjob woanders im Juli.

  • Immer nach SteuerklasseWir rechnen jede Aushilfe nach ihrer Steuerklasse ab, nie pauschal, und zwar monatlich. Was zu viel einbehalten wurde, holst du dir mit der Steuererklärung zurück.
  • „X von 70“ im ProfilIm Mitarbeiterportal siehst du deine Einsatztage des Jahres: gearbeitete, eingeplante und die bei anderen Arbeitgebern nach deiner Angabe, mit Ampel.
  • Monats-CheckBei deiner ersten Bewerbung im Monat bestätigst du kurz deine Angaben: Steuerklasse, Lage, Tage woanders. Wer ehrlich angibt, was sich geändert hat, muss sich um die Grenzen keine Sorgen machen.
  • Vertrag vor der ersten SchichtDein Arbeitsvertrag wird digital unterschrieben, sobald du eingeteilt bist, und liegt vor dem ersten Einsatz vor.

Häufige Fragen zur kurzfristigen Beschäftigung

Muss ich bei einer kurzfristigen Beschäftigung Steuern zahlen?

Lohnsteuer ja, entweder nach deiner Steuerklasse oder pauschal mit 25 %. Sozialabgaben zahlst du keine. In Klasse I bleibt die Lohnsteuer 2026 bis 1.135,16 € im Monat bei null.

Ist eine kurzfristige Beschäftigung steuerfrei?

Sozialabgabenfrei ja, steuerfrei nicht automatisch. Liegt dein Jahreseinkommen unter dem Grundfreibetrag von 12.348 €, bekommst du die einbehaltene Lohnsteuer über die Steuererklärung aber komplett zurück.

Muss ich nach einem kurzfristigen Job eine Steuererklärung machen?

Mit Klasse VI ja, weil du gleichzeitig zwei Arbeitgeber hattest. Mit Klasse I ist sie freiwillig und lohnt sich fast immer. Du hast dafür vier Jahre Zeit.

Welche Steuerklasse habe ich in der kurzfristigen Beschäftigung?

Klasse I, wenn es dein einziger Job mit Lohnsteuer ist, auch neben einem Minijob. Klasse VI, wenn du nebenher einen Hauptjob, eine Ausbildung oder einen Werkstudentenjob hast. Verheiratete haben ihre gewählte Klasse, Alleinerziehende Klasse II.

Bekomme ich die Steuer aus Klasse VI zurück?

Oft ja, aber nicht immer ganz. Mit einem Werkstudentenjob um 1.250 € im Monat kommen von 728 € Lohnsteuer auf einen Ferienmonat mit 2.560 € etwa 609 € zurück. Mit einem Vollzeitjob um 3.700 € reicht der Abzug knapp nicht, dann zahlst du etwa 45 € nach. Je kleiner dein Hauptlohn, desto mehr kommt zurück.

Darf ich neben meinem Minijob kurzfristig arbeiten?

Ja. Minijob und kurzfristige Beschäftigung werden nicht zusammengerechnet, der Minijob zählt nicht zu den 70 Tagen. Läuft der Minijob pauschal, bleibst du im kurzfristigen Job in Klasse I.

Geht eine kurzfristige Beschäftigung neben dem Werkstudentenjob?

Ja, bei einem anderen Arbeitgeber und mit Klasse VI. Achte im Semester auf die 20-Stunden-Grenze: Für deinen Werkstudentenstatus zählt die Arbeitszeit aller Jobs. Im Zweifel fragst du deine Krankenkasse.

Werden die Tage bei mehreren Arbeitgebern zusammengezählt?

Ja. Alle kurzfristigen Jobs eines Kalenderjahres zählen zusammen. Die Grenze von drei Monaten oder 70 Arbeitstagen gilt für alle zusammen, nicht je Arbeitgeber.

Bin ich in der kurzfristigen Beschäftigung krankenversichert?

Über diesen Job nicht. Du brauchst eine Krankenversicherung von woanders, etwa über die Familie, die studentische Versicherung oder deinen Hauptjob. Bei der Arbeit unfallversichert bist du trotzdem, das zahlt der Arbeitgeber.

Was passiert, wenn ich über 70 Tage komme?

Ab dem Tag, an dem absehbar ist, dass die Grenze reißt, ist der Job nicht mehr kurzfristig. Bleibst du unter 603 € im Monat, wird er ein Minijob, sonst ein normaler Job mit Sozialabgaben. Die Zeit davor bleibt kurzfristig.

So rechnet der Rechner, und warum du ihm trauen kannst

Die Lohnsteuer kommt aus dem Programmablaufplan 2026, der amtlichen Formel des Bundesfinanzministeriums, nach der jedes Lohnbüro rechnet. Wir haben sie Zeile für Zeile übernommen und gegengeprüft: 6.000 Zufallsfälle gegen eine zweite, unabhängige Umsetzung und 24 Fälle gegen den offiziellen Lohnsteuerrechner des Ministeriums, alle auf den Cent gleich. Ob du kurzfristig arbeiten darfst, prüft der Rechner nach den Geringfügigkeits-Richtlinien 2026 der Sozialversicherung.[3][1]

Drin

  • Steuerklasse aus deinen Antworten, Soli, Kirchensteuer 9 %
  • Monatstabelle, die Tagestabelle als Hinweis
  • 70 Tage über alle Arbeitgeber
  • Berufsmäßigkeit nach deiner Lage
  • Erstattung oder Nachzahlung, auch neben einem Hauptjob, vorsichtig gerechnet

Nicht drin

  • Kinderfreibeträge, sie ändern nur Soli und Kirchensteuer
  • Lohn aus früheren Jobs in diesem Jahr und die Steuerklassen III und V
  • Freibeträge, die du beim Finanzamt eingetragen hast
  • Kirchensteuer 8 % in Bayern und Baden-Württemberg
  • Abzüge in der Steuererklärung, etwa deine Krankenversicherung. Die machen die Erstattung nur größer.
GENUG GERECHNET?

Dann komm arbeiten. Wir suchen Leute für Service, Bar, Garderobe und Einlass auf Berliner Events: 16 € die Stunde, tageweise, du nimmst Schichten einzeln an. Deine 70 Tage zählen wir mit, abgerechnet wird sauber nach Steuerklasse, und bei der ersten Bewerbung im Monat fragen wir kurz nach, ob sich bei dir etwas geändert hat. Wer ehrlich angibt, muss sich um die Grenzen keine Sorgen machen.

Rechnen kann der Rechner. Tabletts tragen musst du selbst. 😉

Quellen (abgerufen am 10.10.2026)

  1. GKV-Spitzenverband, Deutsche Rentenversicherung, Bundesagentur für Arbeit: Geringfügigkeits-Richtlinien vom 05.01.2026 – Zeitgrenzen (2.3), Zusammenrechnung (2.3.2), Berufsmäßigkeit (2.3.3), Landwirtschaft (2.3.4), Meldung des Krankenversicherungsstatus (D 4).
  2. Minijob-Zentrale: Die kurzfristige Beschäftigung und Rückmeldung zu Vorbeschäftigungszeiten (aktualisiert am 13.02.2026).
  3. Bundesministerium der Finanzen: Programmablaufplan für die maschinelle Lohnsteuerberechnung 2026 (BMF-Schreiben vom 12.11.2025) und der Lohn- und Einkommensteuerrechner als Gegenprobe.
  4. Einkommensteuergesetz: § 40a – Pauschalsteuer für kurzfristig Beschäftigte, § 38b – Steuerklassen, § 40 Abs. 3 – pauschaler Lohn bleibt bei der Veranlagung außer Ansatz.
  5. Einkommensteuergesetz: § 46 – wann die Steuererklärung Pflicht ist, Antrag auf Veranlagung; Festsetzungsfrist vier Jahre nach § 169 AO.
  6. Einkommensteuergesetz: § 32 Abs. 4 – Kindergeld nach der ersten Ausbildung, geringfügige Beschäftigung unschädlich, und § 32a – Grundfreibetrag.
  7. Techniker Krankenkasse: Newsletter für Arbeitgeber, Ausgabe 07/2026 – Familienversicherung bei kurzfristiger Beschäftigung.
  8. Minijob-Zentrale: BAföG und Minijob – anrechnungsfreier Verdienst 2026.
  9. Bundesministerium der Finanzen: Schreiben vom 14.08.2025 zur Vorsorgepauschale – Rn. 11, 16 und 25: keine Teilbeträge bei kurzfristiger Beschäftigung, Mindestvorsorgepauschale ab 2026 entfallen.
  10. Bundesgesetzblatt: Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung vom 05.11.2025 – 13,90 € ab 2026, 14,60 € ab 2027.
  11. Bundesministerium der Finanzen: FAQ zur Aktivrente (Stand 25.06.2026) – „Gilt die Aktivrente auch für geringfügige Beschäftigungen (Minijobs)?“ Nein.
  12. Bundesregierung: Einkommensteuerreform 2027 – Regierungsentwurf vom 02.09.2026.
  13. Bundesagentur für Arbeit: Geringfügige Beschäftigung in Deutschland (August 2026), Abbildung 1, Datenstand 31.12.2025.
  14. Aufenthaltsgesetz: § 16b Abs. 3 – Arbeit während des Studiums.
  15. StaffConnect: eigene Auswertung der Einsatzdaten, Zeiträume am Datenkasten.

Allgemeine Information, Stand 10.10.2026, keine Rechts- oder Steuerberatung.